Als Zeug*in vor Gericht auszusagen, ist für die meisten Menschen eine neue und beunruhigende Erfahrung. Was erwartet Sie? Welche Rechte haben Sie? Und worauf sollten Sie achten?
Die Pflichten als Zeuge
Anders als Beschuldigte sind Zeuginnen und Zeugen grundsätzlich verpflichtet, vor Gericht zu erscheinen und wahrheitsgemäß auszusagen. Eine Falschaussage ist strafbar (§ 153 StGB). Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen:
- Zeugnisverweigerungsrecht für nahe Angehörige (§ 52 StPO)
- Auskunftsverweigerungsrecht, wenn Sie sich selbst belasten würden (§ 55 StPO)
- Berufsgeheimnisträger wie Ärzte oder Anwälte (§ 53 StPO)
Ablauf der Vernehmung
Die Zeugenvernehmung folgt einem festen Ablauf:
- Der/die Richter*in stellt zunächst Fragen zur Person
- Sie werden über Ihre Rechte und Pflichten belehrt
- Dann folgt die freie Schilderung des Erlebten
- Anschließend stellen Richter*in, Staatsanwaltschaft und Verteidigung Fragen
Wichtige Tipps
- Sagen Sie nur aus, was Sie tatsächlich wahrgenommen haben
- Es ist völlig in Ordnung zu sagen: „Daran erinnere ich mich nicht“
- Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen – Sie dürfen nachdenken
- Bei Unsicherheit können Sie einen Zeugenbeistand (Anwalt) mitbringen