Strafverteidigerin in Berlin – kompromisslos gut an Ihrer Seite. Rechtsanwältin Luise Maria Kozlowski, LL.M.
Als Anwältin für Strafrecht in Berlin vertrete ich Sie in allen Phasen des Strafverfahrens – ob Ermittlungsverfahren, Untersuchungshaft oder Hauptverhandlung. Diskret, engagiert und ausschließlich auf Ihre Verteidigung fokussiert. Beratung auf Deutsch, Polnisch und Englisch.
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– ich melde mich innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.
Meine Schwerpunkte als Strafverteidigerin in Berlin
Sexualstrafrecht
Vorwürfe im Sexualstrafrecht gehören zu den gravierendsten Anschuldigungen. Bereits der bloße Verdacht kann das gesamte soziale und berufliche Umfeld zerstören. Ich stehe Ihnen von der ersten Vernehmung an zur Seite – diskret, strategisch und mit der nötigen Sensibilität.
Mein Ansatz
Kritische Analyse der Beweislage, Prüfung von Zeugenaussagen und Einbeziehung von Sachverständigen.
Jugendstrafrecht
Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund – nicht die Bestrafung. Für junge Beschuldigte zwischen 14 und 20 Jahren gelten besondere Regelungen, die eine erfahrene Verteidigung erfordern.
Mein Ansatz
Verhältnismäßige Verfahren und Lösungen, die die Zukunftschancen Ihres Kindes bewahren.
Betäubungsmittelstrafrecht
Verfahren nach dem BtMG reichen vom Besitz geringer Mengen bis zum Vorwurf des bandenmäßigen Handels. Die Bandbreite möglicher Strafen ist enorm – von der Verfahrenseinstellung bis zu langjährigen Freiheitsstrafen.
Mein Ansatz
Gezielte Prüfung auf Verfahrensfehler, unverhältnismäßige Durchsuchungen und Beweisverwertungsverbote.
Polnischsprachige Strafverteidigung
Jako adwokat z polskimi korzeniami prowadzę konsultacje również w języku polskim. In Strafverfahren ist muttersprachliche Kommunikation entscheidend – Missverständnisse können schwerwiegende Folgen haben.
Mein Ansatz
Beratung und Verteidigung auf Deutsch, Polnisch und Englisch – damit Sie sich in jeder Lage verstanden fühlen.
Über Ihre Anwältin für Strafrecht
Spezialisiert. Engagiert. An Ihrer Seite.
Strafrecht ist seit Beginn meiner juristischen Ausbildung mein Schwerpunkt – mit Überzeugung und klarem fachlichen Fokus. Nach meinem Masterstudium (LL.M.) mit Schwerpunkt internationales Strafrecht an der Universität Oslo und meiner Anwaltsstation bei einem renommierten Berliner Strafverteidiger habe ich mich ganz bewusst ausschließlich der Strafverteidigung verschrieben.
Als Lehrbeauftragte für Strafverfahrensrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin bringe ich akademische Tiefe und aktuelle Praxiserfahrung zusammen. Bei meiner Arbeit lege ich großen Wert auf eine ehrliche, empathische und strukturierte Begleitung, die den Menschen ebenso im Blick hat wie das Verfahren.
Mehr über michKonsequente Strafverteidigung in Berlin – für jede Situation
Ob Ermittlungsverfahren, Strafbefehl, Untersuchungshaft oder Hauptverhandlung – als Strafverteidigerin in Berlin vertrete ich Sie in allen Bereichen des Strafrechts. Auf den folgenden Seiten erfahren Sie mehr über meine einzelnen Tätigkeitsschwerpunkte.
Mandantenstimmen
Frau Kozlowski hat mich in einer sehr belastenden Situation hervorragend vertreten. Ihre ruhige, strategische Art hat mir sofort Vertrauen gegeben. Das Verfahren wurde eingestellt – ich bin unendlich dankbar für ihren Einsatz.
– M. K., Berlin
Pani Kozlowski mówiła ze mną po polsku, co było dla mnie ogromną ulgą w tak stresującej sytuacji. Profesjonalna, empatyczna i skuteczna – mogę ją gorąco polecić każdemu, kto potrzebuje adwokata od prawa karnego w Berlinie.
– A. W., Berlin
Sexualstrafrecht in Berlin: Warum frühe Verteidigung entscheidend ist
2024 wurden bundesweit 9,3 Prozent mehr Sexualdelikte angezeigt als im Vorjahr. Doch eine Anzeige bedeutet noch lange keine Verurteilung: Verlaufsstudien zeigen, dass am Ende nur 15 bis 30 Prozent der Beschuldigten tatsächlich verurteilt werden. Viele Verfahren enden vorher – durch Einstellung, Freispruch oder mangels Beweisen.
Genau hier setzt meine Arbeit an. Schon im Ermittlungsverfahren prüfe ich, ob die Beweislage tragfähig ist, ob Zeugenaussagen einer aussagepsychologischen Analyse standhalten und ob eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO möglich ist. Gerade bei Vorwürfen, die auf Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen beruhen, entscheidet die Qualität der Verteidigung oft über den Ausgang des gesamten Verfahrens.
Mehr zum SexualstrafrechtJugendstrafrecht in Berlin: Erziehung statt Strafe
Die Zahlen sind deutlich: 2024 war in Berlin fast jeder fünfte Tatverdächtige unter 21. Bundesweit lag der Anteil Jugendlicher an der Gewaltkriminalität bei 15,9 Prozent – ein neuer Höchststand. Wer in diesem Alter mit dem Gesetz in Konflikt gerät, hat nach dem Jugendgerichtsgesetz aber bessere Karten als Erwachsene: Hier steht nicht Bestrafung im Vordergrund, sondern die positive Entwicklung des jungen Menschen.
Das eröffnet Möglichkeiten, die es im allgemeinen Strafrecht nicht gibt. Viele Verfahren lassen sich durch Diversion beenden – ganz ohne Hauptverhandlung, etwa über Auflagen, Weisungen oder gemeinnützige Arbeit. Ich kenne diese Wege und nutze sie gezielt, um eine Vorstrafe zu vermeiden und schulische oder berufliche Perspektiven zu schützen. Dabei arbeite ich eng mit der Jugendgerichtshilfe und den Familien zusammen.
Mehr zum JugendstrafrechtBtMG-Verfahren in Berlin: Was sich seit der Cannabis-Teillegalisierung verändert hat
Seit April 2024 fällt Cannabis nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz – mit spürbaren Folgen: In Berlin gingen die Rauschgiftdelikte um 17,5 Prozent auf 14.446 Fälle zurück. Die Berliner Polizeipräsidentin stellte bei der Vorstellung der Kriminalstatistik allerdings klar: Den illegalen Markt hat die Reform bisher nicht zurückgedrängt, er scheint eher zu florieren. Gleichzeitig steigen die Fallzahlen bei Kokain (+4,8 %) und LSD (+32,6 %) bundesweit deutlich an.
Für Betroffene ergeben sich daraus neue Chancen: Altverfahren wegen Cannabis können eingestellt werden, und auch bei laufenden Ermittlungen hat sich die Verteidigungslage verändert. In jedem BtMG-Fall schaue ich mir zuerst den Durchsuchungsbeschluss an – war er rechtmäßig? Gibt es Beweisverwertungsverbote? Wurde die Verhältnismäßigkeit gewahrt? Besonders bei drohender Untersuchungshaft zählt jede Stunde. Über meine Notfallnummer bin ich auch abends und am Wochenende erreichbar.
Mehr zum BtMG-StrafrechtHäufige Fragen zur Strafverteidigung durch mich
Was sollte ich tun, wenn die Polizei mich zur Vernehmung vorlädt?
Sagen Sie zunächst nichts aus und kontaktieren Sie umgehend eine Strafverteidigerin. Sie haben das Recht zu schweigen – und dieses Recht sollten Sie nutzen. Aussagen, die ohne anwaltliche Beratung gemacht werden, können im weiteren Verfahren kaum rückgängig gemacht werden und Ihre Verteidigungsposition erheblich schwächen.
Ab wann brauche ich einen Strafverteidiger?
Am besten so früh wie möglich – idealerweise noch bevor Sie eine Aussage machen. Je früher anwaltliche Hilfe einsetzt, desto größer sind die Chancen, das Verfahren positiv zu beeinflussen. Bereits im Ermittlungsverfahren werden entscheidende Weichen gestellt.
Was kostet eine Strafverteidigung?
Die Kosten richten sich nach dem Umfang des Verfahrens und werden individuell besprochen. In Rahmen des Erstgespräches erhalten Sie eine transparente Einschätzung. Bei finanziellen Engpässen besteht zudem die Möglichkeit der Pflichtverteidigung.
Was ist der Unterschied zwischen Pflichtverteidigung und Wahlverteidigung?
Bei der Wahlverteidigung beauftragen Sie Ihre Anwältin selbst und tragen die Kosten. Bei der Pflichtverteidigung werden die Kosten zunächst vom Staat übernommen – Sie können aber auch hier Ihre Wunschverteidigerin benennen. In beiden Fällen erhalten Sie bei mir die gleiche engagierte Verteidigung.
Sind Sie auch bei einer Festnahme oder Verhaftung erreichbar?
Ja, ich bin auch außerhalb der regulären Bürozeiten über meine Notfallnummer 015757148979 erreichbar. Bei Festnahmen und Untersuchungshaft ist schnelles Handeln entscheidend – ich bin kurzfristig zur Stelle.
Kann ein Strafverfahren auch ohne Hauptverhandlung eingestellt werden?
Ja, in vielen Fällen lässt sich eine Einstellung des Verfahrens bereits im Ermittlungsverfahren erreichen – etwa nach § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts oder nach § 153a StPO gegen Auflagen. Eine frühzeitige und strategische Verteidigung erhöht diese Chancen erheblich.
Verteidigen Sie auch in Verfahren vor dem Landgericht oder BGH?
Ja, ich vertrete Mandantinnen und Mandanten vor allen Gerichten in Berlin und deutschlandweit – vom Amtsgericht über das Landgericht bis hin zu Revisionsverfahren. Bei Bedarf arbeite ich mit erfahrenen Kolleginnen und Kollegen zusammen.
Bieten Sie auch Beratung auf Polnisch oder Englisch an?
Ja, als deutsch-polnische Anwältin biete ich Beratung und Verteidigung auf Deutsch, Polnisch und Englisch an. Gerade in Strafverfahren ist muttersprachliche Kommunikation wichtig, um Missverständnisse zu vermeiden und Vertrauen aufzubauen.
Was passiert bei einer Hausdurchsuchung?
Bewahren Sie Ruhe und machen Sie keine Aussagen, sondern rufen Sie sofort eine Berliner Strafverteidigerin wie mich an. Ich prüfe den Durchsuchungsbeschluss auf Rechtmäßigkeit und stelle sicher, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.
Wie läuft das Erstgespräch ab?
Im Erstgespräch schildern Sie mir vertraulich Ihre Situation. Ich gebe Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung, erkläre die möglichen nächsten Schritte und beantworte Ihre Fragen. Das Gespräch ist unverbindlich und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht. Kontaktieren Sie mich telefonisch oder per E-Mail – ich melde mich innerhalb von 24 Stunden.
Sie brauchen einen Strafverteidiger in Berlin?
Je früher Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, desto besser sind Ihre Chancen. Ob Vorladung, Durchsuchung oder Verhaftung – kontaktieren Sie mich jetzt für ein vertrauliches Erstgespräch. Ich bin auch außerhalb der Bürozeiten über die Notfallnummer erreichbar.
Telefon: 030 519 996 210 · Notfall: 015757148979
E-Mail: info@kanzlei-kozlowski.de
Adresse: Kurfürstendamm 216, 10719 Berlin
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