Festgenommen – so verhalten Sie sich richtig

6. März 2026

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Luise Maria Kozlowski

Eine Festnahme ist eine Ausnahmesituation. Angst, Stress und Unsicherheit führen dazu, dass viele Menschen Fehler machen, die sich später kaum korrigieren lassen. Wenn Sie wissen, wie Sie sich verhalten sollten, schützen Sie Ihre Rechte.

Regel Nr. 1: Schweigen Sie

Das Wichtigste zuerst: Machen Sie keine Aussage. Sie haben als Beschuldigte*r ein umfassendes Schweigerecht. Alles, was Sie sagen, kann und wird gegen Sie verwendet werden. Warten Sie, bis Ihre Verteidigung da ist.

Regel Nr. 2: Fordern Sie einen Anwalt

Sie haben das Recht, jederzeit eine Verteidigerin zu kontaktieren – auch mitten in der Nacht. Die Polizei ist verpflichtet, Ihnen diesen Kontakt zu ermöglichen. Bestehen Sie darauf.

Regel Nr. 3: Leisten Sie keinen Widerstand

Auch wenn die Festnahme sich ungerecht anfühlt: Leisten Sie keinen körperlichen Widerstand. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) ist strafbar und verschlechtert Ihre Lage. Bleiben Sie ruhig und kooperieren Sie – aber schweigen Sie.

Regel Nr. 4: Unterschreiben Sie nichts

Unterschreiben Sie kein Vernehmungsprotokoll ohne anwaltliche Prüfung. Was einmal unterschrieben ist, lässt sich im Verfahren kaum noch korrigieren.

Was passiert nach der Festnahme?

Nach einer vorläufigen Festnahme muss die Polizei Sie spätestens am nächsten Tag dem Haftrichter vorführen oder freilassen. Der Haftrichter entscheidet dann über einen Haftbefehl oder Ihre Freilassung.

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