Ein Strafbefehl kommt oft überraschend per Post – und viele Betroffene machen gravierende Fehler, weil sie die Bedeutung unterschätzen. Dabei ist ein Strafbefehl einem Urteil gleichgestellt, wenn Sie nicht rechtzeitig handeln.
Fehler Nr. 1: Den Strafbefehl ignorieren
Der häufigste und folgenschwerste Fehler: Nichts tun. Wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen, wird der Strafbefehl rechtskräftig – mit allen Konsequenzen wie Vorstrafe, Geldstrafe oder sogar Fahrverbot.
Fehler Nr. 2: Ohne Anwalt Einspruch einlegen
Manche legen zwar Einspruch ein, gehen dann aber ohne anwaltliche Vertretung in die Hauptverhandlung. Das Risiko: Das Gericht kann in der Verhandlung auch eine höhere Strafe verhängen als im Strafbefehl vorgesehen. Ohne Verteidigung stehen Sie allein vor dem Richter.
Fehler Nr. 3: Die Frist verpassen
Die Einspruchsfrist beträgt genau zwei Wochen ab Zustellung. Nicht ab dem Tag, an dem Sie den Brief gelesen haben – ab Zustellung. Wer im Urlaub war oder den Brief zu spät öffnet, hat möglicherweise bereits die Frist versäumt. In Ausnahmefällen kann ein Antrag auf Wiedereinsetzung gestellt werden.
Was sollten Sie tun?
- Sofort eine Strafverteidigerin kontaktieren – die Frist läuft
- Den Strafbefehl aufheben und das Zustelldatum notieren
- Keine Aussagen machen ohne anwaltliche Beratung
- Prüfen lassen, ob ein Einspruch sinnvoll ist oder ob der Strafbefehl akzeptiert werden sollte