Pflichtverteidigung – wann steht Ihnen ein Anwalt zu?

6. März 2026

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Luise Maria Kozlowski

Viele Menschen glauben, dass ein Pflichtverteidiger ein „Anwalt vom Staat“ ist, der weniger engagiert arbeitet. Das ist falsch. Die Pflichtverteidigung garantiert, dass jeder Mensch eine faire Verteidigung erhält – unabhängig von seinen finanziellen Möglichkeiten.

Was ist eine Pflichtverteidigung?

Die Pflichtverteidigung bedeutet: Sie bekommen einen Verteidiger zur Seite gestellt, wenn das Gesetz das für notwendig hält – unabhängig davon, ob Sie die Kosten selbst tragen können. Die Vergütung übernimmt zunächst die Staatskasse.

Wann ist eine Verteidigung notwendig?

Eine Pflichtverteidigung wird unter anderem angeordnet, wenn:

  • Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird (Mindeststrafe ab 1 Jahr)
  • Untersuchungshaft angeordnet wurde
  • Sie sich bereits in Haft befinden
  • Die Schwere der Tat es erfordert (z. B. bei drohender Freiheitsstrafe über 1 Jahr)
  • Die Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage es gebietet

Kein „Anwalt vom Staat“

Ein weit verbreiteter Irrglaube: Pflichtverteidiger*innen sind ausschließlich den Interessen ihrer Mandanten verpflichtet – genauso wie bei einer Wahlverteidigung. Die Qualität der Verteidigung darf keinen Unterschied machen.

Sie haben ein Mitspracherecht

Sie können selbst eine Anwältin benennen, die als Pflichtverteidigerin bestellt werden soll. Das Gericht ist an Ihren Vorschlag gebunden, sofern kein wichtiger Grund dagegen spricht. Ich kann somit auch Ihre Pflichtverteidigerin werden.

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