Strafbefehl erhalten? 3 Fehler, die Sie vermeiden sollten

6. März 2026

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Luise Maria Kozlowski

Ein Strafbefehl kommt oft überraschend per Post – und viele Betroffene machen gravierende Fehler, weil sie die Bedeutung unterschätzen. Dabei ist ein Strafbefehl einem Urteil gleichgestellt, wenn Sie nicht rechtzeitig handeln.

Fehler Nr. 1: Den Strafbefehl ignorieren

Der häufigste und folgenschwerste Fehler: Nichts tun. Wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen, wird der Strafbefehl rechtskräftig – mit allen Konsequenzen wie Vorstrafe, Geldstrafe oder sogar Fahrverbot.

Fehler Nr. 2: Ohne Anwalt Einspruch einlegen

Manche legen zwar Einspruch ein, gehen dann aber ohne anwaltliche Vertretung in die Hauptverhandlung. Das Risiko: Das Gericht kann in der Verhandlung auch eine höhere Strafe verhängen als im Strafbefehl vorgesehen. Ohne Verteidigung stehen Sie allein vor dem Richter.

Fehler Nr. 3: Die Frist verpassen

Die Einspruchsfrist beträgt genau zwei Wochen ab Zustellung. Nicht ab dem Tag, an dem Sie den Brief gelesen haben – ab Zustellung. Wer im Urlaub war oder den Brief zu spät öffnet, hat möglicherweise bereits die Frist versäumt. In Ausnahmefällen kann ein Antrag auf Wiedereinsetzung gestellt werden.

Was sollten Sie tun?

  • Sofort eine Strafverteidigerin kontaktieren – die Frist läuft
  • Den Strafbefehl aufheben und das Zustelldatum notieren
  • Keine Aussagen machen ohne anwaltliche Beratung
  • Prüfen lassen, ob ein Einspruch sinnvoll ist oder ob der Strafbefehl akzeptiert werden sollte

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