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	<title>Haftbefehl &#8211; Kanzlei Kozlowski</title>
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	<title>Haftbefehl &#8211; Kanzlei Kozlowski</title>
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		<title>3 Mythen über die Untersuchungshaft</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Luise Maria Kozlowski]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 06 Mar 2026 16:05:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Strafrecht erklärt]]></category>
		<category><![CDATA[Haftbefehl]]></category>
		<category><![CDATA[U-Haft]]></category>
		<category><![CDATA[Untersuchungshaft]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Untersuchungshaft ist eines der einschneidendsten Mittel des Strafverfahrens. Und gleichzeitig ranken sich viele Missverständnisse darum. Hier räume ich mit den drei häufigsten Mythen auf. Mythos 1: „Man kommt nur in U-Haft, wenn man schuldig ist“ Falsch! Die Untersuchungshaft ist keine Strafe, sondern dient der Sicherung des Ermittlungsverfahrens. Sie wird angeordnet bei Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder ... <a title="3 Mythen über die Untersuchungshaft" class="read-more" href="https://kanzlei-kozlowski.de/mythen-untersuchungshaft/" aria-label="Mehr Informationen über 3 Mythen über die Untersuchungshaft">weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Die Untersuchungshaft ist eines der einschneidendsten Mittel des Strafverfahrens. Und gleichzeitig ranken sich viele Missverständnisse darum. Hier räume ich mit den drei häufigsten Mythen auf.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Mythos 1: „Man kommt nur in U-Haft, wenn man schuldig ist“</h2>



<p><strong>Falsch!</strong> Die Untersuchungshaft ist <strong>keine Strafe</strong>, sondern dient der Sicherung des Ermittlungsverfahrens. Sie wird angeordnet bei <strong>Fluchtgefahr</strong>, <strong>Verdunkelungsgefahr</strong> oder <strong>Wiederholungsgefahr</strong> – nicht wegen erwiesener Schuld. Über die Schuld entscheidet erst der Richter in der Hauptverhandlung.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Mythos 2: „In U-Haft gelten dieselben Regeln wie im Strafvollzug“</h2>



<p><strong>Nicht ganz.</strong> Untersuchungshäftlinge gelten als <strong>unschuldig</strong> und haben daher bestimmte Rechte, die Strafgefangene nicht haben:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Sie dürfen in der Regel <strong>eigene Kleidung</strong> tragen</li>



<li>Sie können <strong>eigene Bettwäsche</strong> verwenden</li>



<li>Sie <strong>müssen nicht arbeiten</strong></li>



<li>Der Kontakt zu Angehörigen und Verteidigung unterliegt besonderen Regeln</li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading">Mythos 3: „Die Polizei kann jemanden einfach in U-Haft stecken“</h2>



<p><strong>Nur ein*e Richter*in</strong> darf einen Haftbefehl erlassen. Die Polizei kann lediglich <strong>vorläufig festnehmen</strong> (§ 127 StPO). Spätestens am Tag nach der Festnahme muss der/die Festgenommene einem Haftrichter vorgeführt werden, der über die Anordnung der Untersuchungshaft entscheidet.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was tun bei drohender U-Haft?</h2>



<p>Wenn Untersuchungshaft droht oder bereits angeordnet wurde, ist schnelles Handeln entscheidend:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Sofort Verteidigung einschalten</strong> – ich bin auch über die <strong>Notfallnummer 015757148979</strong> erreichbar</li>



<li><strong>Keine Aussagen</strong> ohne anwaltliche Beratung</li>



<li><strong>Haftprüfung beantragen</strong> – um die Aufhebung oder Aussetzung des Haftbefehls zu erreichen</li>
</ul>
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