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	<title>Geldstrafe &#8211; Kanzlei Kozlowski</title>
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		<title>Strafbefehl erhalten? 3 Fehler, die Sie vermeiden sollten</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Luise Maria Kozlowski]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 06 Mar 2026 16:04:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Einspruch]]></category>
		<category><![CDATA[Geldstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[Strafbefehl]]></category>
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					<description><![CDATA[Ein Strafbefehl kommt oft überraschend per Post – und viele Betroffene machen gravierende Fehler, weil sie die Bedeutung unterschätzen. Dabei ist ein Strafbefehl einem Urteil gleichgestellt, wenn Sie nicht rechtzeitig handeln. Fehler Nr. 1: Den Strafbefehl ignorieren Der häufigste und folgenschwerste Fehler: Nichts tun. Wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen, ... <a title="Strafbefehl erhalten? 3 Fehler, die Sie vermeiden sollten" class="read-more" href="https://kanzlei-kozlowski.de/strafbefehl-3-fehler/" aria-label="Mehr Informationen über Strafbefehl erhalten? 3 Fehler, die Sie vermeiden sollten">weiterlesen</a>]]></description>
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<p>Ein Strafbefehl kommt oft überraschend per Post – und viele Betroffene machen gravierende Fehler, weil sie die Bedeutung unterschätzen. Dabei ist ein Strafbefehl einem <strong>Urteil gleichgestellt</strong>, wenn Sie nicht rechtzeitig handeln.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Fehler Nr. 1: Den Strafbefehl ignorieren</h2>



<p>Der häufigste und folgenschwerste Fehler: Nichts tun. Wenn Sie nicht innerhalb von <strong>zwei Wochen</strong> nach Zustellung Einspruch einlegen, wird der Strafbefehl <strong>rechtskräftig</strong> – mit allen Konsequenzen wie Vorstrafe, Geldstrafe oder sogar Fahrverbot.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Fehler Nr. 2: Ohne Anwalt Einspruch einlegen</h2>



<p>Manche legen zwar Einspruch ein, gehen dann aber ohne anwaltliche Vertretung in die Hauptverhandlung. Das Risiko: Das Gericht kann in der Verhandlung auch eine <strong>höhere Strafe</strong> verhängen als im Strafbefehl vorgesehen. Ohne Verteidigung stehen Sie allein vor dem Richter.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Fehler Nr. 3: Die Frist verpassen</h2>



<p>Die <strong>Einspruchsfrist beträgt genau zwei Wochen</strong> ab Zustellung. Nicht ab dem Tag, an dem Sie den Brief gelesen haben – ab <strong>Zustellung</strong>. Wer im Urlaub war oder den Brief zu spät öffnet, hat möglicherweise bereits die Frist versäumt. In Ausnahmefällen kann ein Antrag auf Wiedereinsetzung gestellt werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was sollten Sie tun?</h2>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Sofort eine Strafverteidigerin kontaktieren</strong> – die Frist läuft</li>



<li><strong>Den Strafbefehl aufheben</strong> und das Zustelldatum notieren</li>



<li><strong>Keine Aussagen machen</strong> ohne anwaltliche Beratung</li>



<li>Prüfen lassen, ob ein Einspruch <strong>sinnvoll</strong> ist oder ob der Strafbefehl akzeptiert werden sollte</li>
</ul>
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